Wirtschaftlich benachteiligte PatientInnen, die Versicherte der ÖGK Salzburg oder der BVAEB Salzburg sind, können Einzelpsychotherapie als Sachleistung (mit Ausgleichszahlungen aus Landesmitteln und in der Regel ohne Kostenbeteiligung) in Anspruch nehmen.
Dabei sind die eingeschränkten Einkommensverhältnisse (den Berechnungen liegt das Nettoeinkommen bei der Rezeptgebührenbefreiung zugrunde) sowie die Wohnsitzadresse im Bundesland Salzburg Voraussetzung.
Die Prüfung erfolgt bei Versicherten der ÖGK nach Antragstellung durch die ÖGK Salzburg, für die Versicherten der BVAEB Salzburg ist der Antrag bei der BVAEB Salzburg zu stellen und sie erhalten auch die Auskünfte ebendort.
Die/der behandelnde PsychotherapeutIn muss eine Abrechnungsvereinbarung mit der ARGE Psychotherapie abgeschlossen haben.
Sie finden diese PsychotherapeutInnen durch Eingabe der Suchkriterien in der Online-PsychotherapeutInnensuche bzw. als Liste zum einsehen und ausdrucken.
Informationen und Anträge erhalten Sie bei den SachbearbeiterInnen der ÖGK Salzburg:
Frau Eva-Maria Mahnig +43 5 0766-171557
Frau Andrea Migl-Burghart +43 5 0766-171540
Längstens innerhalb von 4 Wochen liegt eine Rückmeldung vor, ob eine Finanzierung im Rahmen der WS-Regelung möglich ist.
Die Einzelpsychotherapie kann von jeder/m PsychotherapeutIn erbracht werden, die/der mit der ARGE Psychotherapie eine Vereinbarung zur Direktverrechnung getroffen hat.
Die neue WS-Regelung garantiert den PatientInnen ein Bewilligungsverfahren, das - im Vergleich zur früheren Regelung des sozialmedizinischen Dienstes vereinfacht wurde:
Es bedarf KEINER Begutachtung durch die FachärztInnen der Behörde und auch keiner halbjährlichenVerlängerungsanträge (mit neuerlicher Begutachtung).
Die PatientInnen brauchen ihren Antrag nicht an das Sozialamt und an die Behindertenhilfe richten, was oft mit Scham und Stigmatisierung verknüpft ist.
Die Bewilligungen der Psychotherapiestunden werden von der ÖGK Salzburg auf Grundlage anonymisierter Antragsformulare erteilt.