Therapieplätze für Einzel-, Paar- und Familienpsychotherapie und für Gruppenpsychotherapie werden laufend vergeben. Kriterium für die Zuteilung ist die Dringlichkeit der Behandlung und die die Verfügbarkeit von Kontingenten bei den Vertragspsychotherapeut*innen bzw. die soziale Lage.
Grundlage dafür ist ein anonymisiertes - von dem/der Psychotherapeut*in auszufüllendes - Antragsformular.
Bei der ÖGK Salzburg ist die Kostenbeteiligung mit 1.4.2022 weggefallen. Bei der BVAEB öffentlich Bediensteter und bei der SVS wird die Kostenbeteiligung direkt mit den Patient*innen verrechnet.
Bei Minderjährigen entfällt der Kostenbeitrag.
Damit die Versorgung im Innergebirg (Versorgungsregion 52) mit Sachleistungsstunden für SE verbessert wird, gibt es dort zusätzlich dort Sonderverträge für Sachleistung SE mit Vertragspsychotherapeut*innen, die nur Patient*Innen mit Hauptwohnsitz im Innergebirg behandeln dürfen.
Zur Erbringung dieser Leistung sind ausschließlich Psychotherapeut*innen berechtigt, die einen von der ÖGK und ARGE Psychotherapie festgelegten besonderen Erfahrungsnachweis erbringen und außerdem mit der ARGE Psychotherapie eine Vereinbarung zur Direktverrechnung getroffen haben.
Die Voraussetzungen zur Erlangung des Erfahrungsnachweises nach §3, zur Direktverrechnung mit den Krankenkassen, finden Sie rechts in der Box.