Die neue Psychotherapieregelung ermöglicht einen wesentlich leichteren Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung für viele PatientInnen, weil die Finanzierung entweder zur Gänze übernommen wird, oder eine Kostenbeteiligung die Gesamtkosten für Betroffene in einem relativ geringen Rahmen hält. Auch die Kostenzuschüsse wurden teilweise erhöht.

Die ARGE Psychotherapie hat mit 403 PsychotherapeutInnen Vereinbarungen abgeschlossen, so dass die Abwicklung und Abrechnung von Sachleistungspsychotherapien für schwer Erkrankte und für wirtschaftlich Schwache (frühere SMD-Therapien) geregelt sind.

Die Liste der VertragspsychotherapeutInnen finden Sie - stets aktuell - auf dieser Website.

Die VertragspsychotherapeutInnen erbringen ihre Leistungen auf Basis eines so genannten Mischmodells, d.h. sie stellen eine bestimmte Anzahl von Plätzen für Sachleistungstherapien für schwer Erkranke und/oder wirtschaftlich Schwache zur Verfügung und behandeln darüber hinaus PatientInnen auf Kostenzuschussbasis.

Die neuen anonymisierten Antragsformulare, auf deren Grundlage die Psychotherapiebegutachtungsstelle der ÖGK-S die Behandlungen bewilligt und Stundenkontingente zuteilt, müssen vom behandelnden Psychotherapeut/der Psychotherapeutin bis zur 11. Sitzung ausgefüllt werden.

Das Antragswesen ist zwar ausführlicher, aber anonymisiert und unterliegt allen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.

Eine ärztliche Bestätigung (ÖGK-Formular) ist nach wie vor erforderlich und muss vom Patienten/der Patientin vor der 2. Sitzung beim Haus- oder Facharzt/der Haus- oder Fachärztin eingeholt werden.

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Tel.: +43 662 8889-1811, 1812 und 1813
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Web: www.arge-psychotherapie.at

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