Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel für Psychotherapie haben sich ÖGK, die BVAEB, die SVS und ARGE Psychotherapie GmbH auf eine Prioritätensetzung für psychisch schwer Erkrankte und wirtschaftlich Schwache geeinigt.
Diese Patient*innengruppen sollen bevorzugt die Möglichkeit erhalten, Psychotherapie als Sachleistung in Anspruch nehmen zu können.
Die Gewährung "als Sachleistung" bedeutet für Patient*innen, dass entweder gar keine oder nur äußerst geringe Kosten entstehen.
Der/die Psychotherapeut*in rechnet zum Kassentarif - der ein ermäßigter Sozialtarif ist - direkt mit der ARGE ab.