Monatlich werden bis zu 10 Psychotherapieplätze von der ÖGK-S und analog von der BVAEB-S und der SVS als Sachleistungskontingente für Paar-, und Familienpsychotherapie vergeben.
Wird die Behandlung als Sachleistung von der ÖGK-S, BVAEB-S und SVS bewilligt, gibt es für die Patientin/den Patienten der ÖGK-S keine Kostenbeteiligung mehr, bei der BVAEB-S sind 10% Kostenbeteiligung von derzeit 87,20 pro Stunde an die Vertragstherapeutin/ den Vertragstherapeuten zu bezahlen. Von der SVS werden die 20% Kostenbeteiligung direkt mit den Patienten verrechnet. Diese Kostenbeteiligung ist gesetzlich verankert. Bei Minderjährigen entfällt der Kostenbeitrag.
Diese Kostenbeteiligung ist gesetzlich verankert. Bei Minderjährigen entfällt der Kostenbeitrag.
Eine Ausnahme dieser Kostenbeteiligung gilt für jene Fälle, in denen der Patient/die Patientin die WS-Kriterien erfüllt: Dann entfällt diese gänzlich oder teilweise und wird vom Land Salzburg getragen.
Paarpsychotherapien können zusätzlich zu Einzelpsychotherapien beantragt und bewilligt werden.