Jährlich werden ca. 80-100 Psychotherapieplätze von der ÖGK und analog von der BVAEB und der SVS als Sachleistungskontingente für Gruppenpsychotherapie vergeben, wobei entweder Jahres- oder Halbjahresgruppen vorgesehen sind.
Wird die Behandlung als Sachleistung von der ÖGK, BVAEB und SVS bewilligt, gibt es für Patient*innen bei der ÖGK keine Kostenbeteiligung mehr.
SVS und BVAEB (ab 2024) verrechnen die jeweilige Kostenbeteiligung direkt mit den Patient*innen.
Eine Ausnahme dieser Kostenbeteiligung gilt für jene Fälle, in denen Patient*innen die WS-Kriterien erfüllen: Dann entfällt diese gänzlich oder teilweise und wird vom Land Salzburg getragen.
Gruppenpsychotherapien können zusätzlich zu Einzelpsychotherapien beantragt und bewilligt werden.