Jährlich werden ca. 80-100 Psychotherapieplätze von der ÖGK-S und analog von der BVAEB-S und der SVS als Sachleistungskontingente für Gruppenpsychotherapie vergeben, wobei entweder Jahres- oder Halbjahresgruppen vorgesehen sind.
Wird die Behandlung als Sachleistung von der ÖGK Salzburg, BVAEB öffentlich Bedienstete und SVS bewilligt, hat die Patientin/der Patient pro Stunde nur eine Kostenbeteiligung im Ausmaß von entweder 20% oder 10% des Kassentarifes für Gruppentherapie zu entrichten. Bei der ÖGK Salzburg sind die 20% direkt an die Vertragstherapeutin/den Vertragstherapeuten zu bezahlen, bei der BVAEB Salzburg sind die 10% ebenfalls direkt an die Vertragstherapeutin/den Vertragstherapeuten zu bezahlen. Bei der SVS werden die 20% von der SVS direkt mit den Patienten verrechnet.
Diese Kostenbeteiligung ist gesetzlich verankert und ist bei der/dem verantwortlichen PsychoterhapeutIn zu erfragen (beträgt bei 20% zwischen EUR 3,00 und EUR 23,70 pro Sitzung). Bei Minderjährigen entfällt der Kostenbeitrag.
Folgende Faktoren sind für die Kostenbeteiligung relevant:
Dauer der Gruppensitzung
Größe der Gruppe
Anzahl der PsychotherapeutInnen
Eine Ausnahme dieser Kostenbeteiligung gilt für jene Fälle, in denen der Patient/die Patientin die WS-Kriterien erfüllt: Dann entfällt diese gänzlich oder teilweise und wird vom Land Salzburg getragen.
Gruppenpsychotherapien können zusätzlich zu Einzelpsychotherapien beantragt und bewilligt werden.