Monatlich werden bis zu 10 Psychotherapieplätze von der ÖGK und analog von der BVAEB und der SVS als Sachleistungskontingente für Paar-, und Familienpsychotherapie vergeben.

Wird die Behandlung als Sachleistung von der ÖGK, BVAEB und SVS bewilligt, gibt es für Patient*innen bei der ÖGK keine Kostenbeteiligung mehr.

SVS und BVAEB (ab 2024) verrechnen die jeweilige Kostenbeteiligung vom derzeitigen Tarif direkt mit den Patient*innen.

Bei Minderjährigen entfällt der Kostenbeitrag.

Eine Ausnahme dieser Kostenbeteiligung gilt für jene Fälle, in denen die/der Patient*in die WS-Kriterien erfüllt: Dann entfällt diese gänzlich oder teilweise und wird vom Land Salzburg getragen.

Familienpsychotherapien können zusätzlich zu Einzelpsychotherapien beantragt und bewilligt werden.

Weiterführende Themen:
Mehr Information Einzelpsychotherapie als Sachleistung für wirtschaftlich Schwache
(WS-Regelung für Versicherte der ÖGK und der BVAEB)

Mehr Information Antragsformulare
Kontaktdaten:
Engelbert-Weiß-Weg 10
A-5020 Salzburg

Tel.: +43 662 8889-1811, 1812 und 1813
Mail: office@arge-psychotherapie.at
Web: www.arge-psychotherapie.at

Detaillierte Kontaktdaten & Lageplan