Monatlich werden bis zu 10 Psychotherapieplätze von der ÖGK-S und analog von der BVAEB-S und der SVS als Sachleistungskontingente für Paar-, und Familienpsychotherapie vergeben.
Wird die Behandlung als Sachleistung von der ÖGK Salzburg, BVAEB öffentlich Bedienstete und SVS bewilligt, hat die Patientin/der Patient pro Stunde nur eine Kostenbeteiligung im Ausmaß von entweder 20% oder 10% des Kassentarifes zu entrichten. Bei der ÖGK Salzburg und der sind die 20% direkt an die Vertragstherapeutin/den Vertragstherapeuten zu bezahlen, bei der BVAEB öffentlich Bedienstete sind die 10% ebenfalls direkt an die Vertragstherapeutin/den Vertragstherapeuten zu bezahlen. Bei der SVS werden die 20% von der SVS direkt mit den Patienten verrechnet. Diese Kostenbeteiligung ist gesetzlich verankert und ist von der Länge der Sitzung abhängig:
75 Minuten bei 20% EUR 24,90
100 Minuten bei 20% EUR 33,20
Bei Minderjährigen entfällt der Kostenbeitrag.
Eine Ausnahme dieser Kostenbeteiligung gilt für jene Fälle, in denen der Patient/die Patientin die WS-Kriterien erfüllt: Dann entfällt diese gänzlich oder teilweise und wird vom Land Salzburg getragen.
Familienpsychotherapien können zusätzlich zu Einzelpsychotherapien beantragt und bewilligt werden.