Monatlich werden bis zu 10 Psychotherapieplätze von der ÖGK und analog von der BVAEB und der SVS als Sachleistungskontingente für Paar-, und Familienpsychotherapie vergeben.
Wird die Behandlung als Sachleistung von der ÖGK, BVAEB und SVS bewilligt, gibt es für Patient*innen bei der ÖGK keine Kostenbeteiligung mehr.
SVS und BVAEB (ab 2024) verrechnen die jeweilige Kostenbeteiligung vom derzeitigen Tarif direkt mit den Patient*innen.
Bei Minderjährigen entfällt der Kostenbeitrag.
Eine Ausnahme dieser Kostenbeteiligung gilt für jene Fälle, in denen die/der Patient*in die WS-Kriterien erfüllt: Dann entfällt diese gänzlich oder teilweise und wird vom Land Salzburg getragen.
Familienpsychotherapien können zusätzlich zu Einzelpsychotherapien beantragt und bewilligt werden.