Monatlich werden Therapieplätze an Erwachsene und an Minderjährige von der ÖGK und analog von der BVAEB und der SVS als Sachleistungskontingente für Einzelpsychotherapie vergeben.
Wird die Behandlung als Sachleistung von der ÖGK, BVAEB und SVS bewilligt, gibt es für Patient*innen bei der ÖGK keine Kostenbeteiligung mehr.
SVS und BVAEB (ab 2024) verrechnen die jeweilige Kostenbeteiligung von derzeit 93,00 pro Stunde direkt mit den Patient*innen.
Bei Minderjährigen entfällt der Kostenbeitrag.